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Bitte wählen Sie die Art für den Energiepass:

EnergieVerbrauchsausweis oder EnergieBedarfsausweis? Hier finden Sie die Erklärung.

verbrauchsbasierter Energieausweis für alle Wohngebäude ab BJ. 1977 oder ab 5 Wohnungen
Verbrauch Heizung der letzten 3 Jahre notwendig
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
24-h Service für 25,21 € netto buchbar
(*) – Preis bis 1 Wohneinheit, pro weitere Wohneinheit 29,41 EUR netto, ab >5 WE Preis gedeckelt

bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude
Preisvorteil im Self-Service
bei komplexen Grundrissen Berechnung
mit 3D CAD Modell
Bearbeitungszeit ca. 2-5 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
24-h Service für 25,21 € netto buchbar

Sie sind sich nicht sicher welchen Ausweis Sie benötigen? Verbrauchsausweis (amtl.: Energieverbrauchsausweis) oder Bedarfsausweis (amtl.: Energiebedarfsausweis)?
Mit dem nachfolgenden kostenlosen Check helfen wir Ihnen, die richtige Wahl des Energieausweises für Ihre individuelle Immobilie zu treffen.
Hier die  Erklärung: Grundsätzlich haben Sie bei der Wahl des Energieausweises freie Hand. Es obliegt Ihnen, ob Sie einen Verbrauchsausweis (verbrauchsorientiert) oder Bedarfsausweis (bedarfsbasiert) nutzen. Allerdings gibt es für Wohngebäude folgende Einschränkung: Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und deren Baujahr vor 1977 liegt, ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig, es sei denn das Gebäude wurde nach 1977 im Sinne der 1. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert (Dämmung Dach/Oberste Geschoßdecke, neue Fenster, ggf. Dämmung Fassade). Für den günstigen Verbrauchsausweis benötigen Sie die Verbrauchsdaten Ihrer Heizung über einen zusammenhängenden Zeitraum der letzten 3 Jahre, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich noch den Stromverbrauch im selben Zeitraum.
Ein Energieausweis, gleich ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, darf immer nur für ein ganzes Gebäude erstellt werden. Energieausweise für z.B. einzelne Wohnungen oder Teilbereiche von Gebäuden sind gesetzlich nicht zulässig.
Ausnahme hierbei sind sog. Mischgebäude. Also Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen. Hier ist, sofern der jeweils geringere Flächenanteil >10% der Gesamtfläche beträgt, für den Anteil Wohn- und Gewerbenutzung jeweils ein separater Energieausweis zu erstellen. zum kostenlosen Check hier klicken


0371/64 96 70 84

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung