Bitte wählen Sie die Art für den Energiepass:
verbrauchsbasierter Energieausweis für
Nichtwohngebäude
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Verbrauch Heizung & Strom der letzten 3 Jahre notwendig
24-h Option für 30 EUR buchbar – Heute bestellt – Morgen geliefert
bedarfsbasierter Energieausweis für
Nichtwohngebäude
bei komplexen Grundrissen Berechnung mit 3D CAD Gebäudemodell
Bearbeitungszeit ca. 2-5 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
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Sie sind sich nicht sicher welchen Ausweis Sie benötigen? Verbrauchsausweis (amtl.: Energieverbrauchsausweis) oder Bedarfsausweis (amtl.: Energiebedarfsausweis)?
Mit dem nachfolgenden kostenlosen Check helfen wir Ihnen, die richtige Wahl des Energieausweises für Ihre individuelle Immobilie zu treffen.
Hier die Erklärung: Grundsätzlich haben Sie bei der Wahl des Energieausweises freie Hand. Es obliegt Ihnen, ob Sie einen Verbrauchsausweis (verbrauchsorientiert) oder Bedarfsausweis (bedarfsbasiert) nutzen. Allerdings gibt es für Wohngebäude folgende Einschränkung: Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und deren Baujahr vor 1977 liegt, ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig, es sei denn das Gebäude wurde nach 1977 im Sinne der 1. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert (Dämmung Dach/Oberste Geschoßdecke, neue Fenster, ggf. Dämmung Fassade). Für den günstigen Verbrauchsausweis benötigen Sie die Verbrauchsdaten Ihrer Heizung über einen zusammenhängenden Zeitraum der letzten 3 Jahre, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich noch den Stromverbrauch im selben Zeitraum.
Ein Energieausweis, gleich ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, darf immer nur für ein ganzes Gebäude erstellt werden. Energieausweise für z.B. einzelne Wohnungen oder Teilbereiche von Gebäuden sind gesetzlich nicht zulässig.
Ausnahme hierbei sind sog. Mischgebäude. Also Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen. Hier ist, sofern der jeweils geringere Flächenanteil >10% der Gesamtfläche beträgt, für den Anteil Wohn- und Gewerbenutzung jeweils ein separater Energieausweis zu erstellen. zum kostenlosen Check hier klicken
0371/64 96 70 84
Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
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