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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Aue online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

Eingabe
Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Aue:

08280 Aue, 08280 Zelle, 08280 Niederpfannenstiel, 08280 Auerhammer, 08289 Priesterhäuser, 08289 Schneeberg, 08289 Mühlberg, 08289 Lindenau, 08289 Grießbach, 08294 Raum, 08294 Lößnitz, 08294 Oberdorf-Beutha, 08294 Niederlößnitz, 08294 Hasenschwanzbruch, 08294 Dittersdorf, 08294 Dreihansen, 08294 Beutha, 08294 Alberoda, 08294 Affalter, 08294 Grüna, 08297 Zwönitz, 08297 Oberaffalter, 08297 Niederzwönitz, 08297 Lenkersdorf, 08297 Kühnhaide, 08297 Burgstädtel, 08301 Stadt Aue-Bad Schlema, 08301 Wildbach, 08301 Bad Schlema, 08301 Neudörfel, 08301 Berghäuser, 08304 Wilzschhaus, 08304 Webersberg, 08304 Schönheide, 08304 Schönheide Süd, 08304 Schönheiderhammer, 08304 Schädlichberg, 08304 Schwarzwinkel, 08304 Neuheide, 08304 Heinzwinkel, 08304 Baumannsberg, 08309 Wildenthal, 08309 Eibenstock, 08309 Neues Haus, 08309 Heinz Gut, 08309 Blechhammer, 08312 Lauter-Bernsbach, 08312 Lauter, 08312 Neuwelt, 08315 Bernsbach, 08315 Oberpfannenstiel, 08315 Neue Sorge, 08318 Lochhäuser, 08318 Kohlau, 08318 Hundshübel, 08318 Hübel, 08318 Dreihäuser, 08321 Zschorlau, 08321 Gemeindeberg, 08321 Albernau, 08324 Bockau, 08324 Neuer Anbau, 08325 Wolfsgrün, 08325 Neidhardtsthal, 08325 Muldenhammer, 08325 Gebirge, 08325 Burkhardtsgrün, 08325 Blauenthal, 08325 Carlsfeld, 08326 Sosa, 08326 Lochhäuser, 08328 Unterstützengrün, 08328 Stützengrün, 08328 Schädlichhäuser, 08328 Oberstützengrün, 08328 Neulehn, 08328 Lichtenau, 08340 Sachsenfeld, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., 08340 Vorderhenneberg, 08340 Wildenau, 08340 Grünhain-Beierfeld, 08340 Beierfeld, 08340 Neuanbau, 08340 Gebirge, 08340 Bermsgrün, 08340 Hinterhenneberg, 08340 Fürstenberg, 08344 Waschleithe, 08344 Grünhain, 08344 Mühlberg, 08349 Riesenbergerhäuser, 08349 Weitersglashütte, 08349 Johanngeorgenstadt, 08349 Steinheidel, 08349 Steinbach, 08349 Schimmel, 08349 Sauschwemme, 08349 Oberwildenthal, 08349 Neuoberhaus, 08349 Erlabrunn, 08349 Erla, 08349 Fällbach, 08349 Jugel, 08349 Breitenhof, 08352 Markersbach, 08352 Unterscheibe, 08352 Viehtrifthäuser, 08352 Raschau-Markersbach, 08352 Raschau, 08352 Sonneberg, 08352 Siegelhof, 08352 Niederglobenstein, 08352 Pöhla, 08352 Mittweida, 08352 Langenberg, 08352 Crandorf, 08352 Haide, 08352 Grünstädtel, 08355 Rittersgrün, 08355 Zweibach, 08355 Sonnenberg, 08355 Oberglobenstein, 08355 Arnoldshammer, 08355 Ehrenzipfel, 08355 Antonshöhe, 08355 Antonsthal, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb., 08359 Breitenbrunn, 08359 Neuer Anbau, 08359 Gebirge, 08359 Klughaus, 08359 Hüttenhauser, 08359 Hammerleithe, 08359 Halbemeile, 08371 Rothenbach, 08371 Glauchau, 08371 Niederlungwitz, 08371 Lipprandis, 08371 Hölzel, 08371 Gesau, 08371 Audorfel, 08371 Elzenberg, 08373 Remse, 08373 Reinholdshain, 08373 Weidensdorf, 08373 Oertelshain, 08373 Kleinbernsdorf, 08373 Kleinchursdorf, 08393 Dennheritz, 08393 Meerane, 08393 Waldsachsen, 08393 Ungewiss, 08393 Pfaffroda, 08393 Seiferitz, 08393 Oberschindmaas, 08393 Niederschindmaas, 08393 Schönberg, 08393 Lauenhain, 08393 Köthel, 08393 Crotenlaide, 08393 Gosel, 08393 Höckendorf, 08393 Gablenz, 08393 Götzenthal, 08393 Dittrich, 08393 Breitenbach, 08396 Röhrsdorf, 08396 Wünschendorf, 08396 Wickersdorf, 08396 Waldenburg, 08396 Uhlsdorf, 08396 Tettau, 08396 Schwaben, 08396 Schlagwitz, 08396 Grünfeld, 08396 Oberdorf, 08396 Niederwinkel, 08396 Niederwiera, 08396 Oberwiera, 08396 Altstadt Waldenburg, 08396 Kertzsch, 08396 Harthau, 08396 Dürrenuhlsdorf, 08396 Eichlaide, 08412 Leubnitz, 08412 Werdau, 08412 Leubnitz Forst, 08412 Königswalde, 08427 Ruppertsgrün, 08427 Romersgrün, 08427 Raumfeld, 08427 Fraureuth, 08427 Gospersgrün, 08427 Beiersdorf, 08428 Walddorf, 08428 Langenbernsdorf, 08428 Bernsdorf, 08428 Stöcken, 08428 Trünzig, 08428 Oberalbertsdorf, 08428 Niederalbertsdorf, 08428 Kleinbernsdorf, 08428 Kleinrußdorf, 08428 Katzendorf, 08432 Vorhäuser, 08432 Steinpleis, 08432 Sorge, 08432 Stein, 08432 Pleißenhaus, 08439 Nichzenhain, 08439 Lauterbach, 08439 Lauenhain, 08439 Langenhessen, 08439 Kleinhessen, 08439 Dänkritz, 08451 Rußdorf, 08451 Crimmitschau, 08451 Schlauditz, 08451 Münchhof, 08451 Mannichswalde, 08451 Langenreinsdorf, 08451 Kleinpillingsdorf, 08451 Frankenhausen, 08451 Blankenhain, 08451 Großpillingsdorf, 08451 Gösau, 08459 Wahlen, 08459 Neukirchen, 08459 Neukirchen/Pleiße, 08459 Schweinsburg, 08459 Schiedel, 08459 Neukirchen/Pleiße, 08459 Naundorf, 08459 Leitelshain, 08468 Heinsdorfergrund, 08468 Reichenbach/Vogtland, 08468 Oberheinsdorf, 08468 Waldkirchen, 08468 Kleinpolen, 08468 Irfersgrün, 08468 Cunsdorf, 08468 Eich, 08468 Hauptmannsgrün, 08468 Finkenburg, 08485 Wolfspfütz, 08485 Lengenfeld, 08485 Schönbrunn, 08485 Plohn, 08485 Pechtelsgrün, 08485 Klein Weißensand, 08485 Abhorn, 08491 Limbach, 08491 Reimersgrün, 08491 Netzschkau, 08491 Lauschgrün, 08491 Foschenroda, 08491 Fichtenhäuser, 08491 Christgrün, 08491 Buchwald, 08491 Brockau, 08491 Dungersgrün, 08491 Herlasgrün, 08496 Unterneumark, 08496 Neumark, 08496 Schönbach, 08496 Oberneumark, 08496 Polenhäuser, 08496 Erlmühle, 08499 Rotschau, 08499 Unterheinsdorf, 08499 Schneidenbach, 08499 Oberreichenbach, 08499 Eich