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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Augsburg, Donauwörth online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Augsburg, Donauwörth:

86150 Augsburg, 86152 Augsburg, 86153 Augsburg, 86154 Augsburg, 86156 Siedlung Bärenkeller, 86157 Augsburg, 86159 Universitätsviertel, 86161 Spickel-Herrenbach, 86163 Schwabhof, 86165 Lechhausen, 86167 Augsburg, 86169 Firnhaberau, 86179 Haunstetten, 86199 Neubergheim, 86316 Heimatshausen, 86343 Königsbrunn, 86356 Kobel, 86368 Gersthofen, 86381 Krumbad, 86391 Deuringen, 86399 Bobingen, 86405 Erlingen, 86415 Meringerzell, 86420 Biburg, 86424 Ettelried, 86438 Mergenthau, 86441 Gabelbach, 86444 Dickelsmoor, 86447 Binnenbach, 86450 Baiershofen, 86453 Höbstl, 86456 Gailenbach, 86459 Deubach, 86462 Achsheim, 86465 Altkatterbach, 86470 Hausen, 86473 Hinterschellenbach, 86476 Halbertshofen, 86477 Ried, 86479 Bernbach, 86480 Hairenbuch, 86482 Hammel, 86483 Hausen, 86485 Albertshofen, 86486 Kruichen, 86488 Breitenthal, 86489 Hausen, 86491 Hausen, 86492 Hattenhofen, 86494 Emersacker, 86495 Hinterholz, 86497 Bieselbach, 86498 Hausen, 86500 Buch, 86502 Bliensbach, 86504 Hochdorf, 86505 Hagenried, 86507 Gutshof Lechfeld, 86508 Anwalting, 86510 Baindlkirch, 86511 Schmiechen, 86513 Edenhausen, 86514 Breitenbronn, 86517 Burgwalden, 86519 Billenhausen, 86529 Halsbach, 86551 Ecknach, 86554 Grimolzhausen, 86556 Bach, 86558 Göbelsbach, 86559 Heilbach, 86561 Gütersberg, 86562 Alteneich, 86564 Brunnen, 86565 Birglbach, 86567 Kattalaich, 86568 Froschham, 86570 Ingstetten, 86571 Eppertshofen, 86573 Griesbeckerzell, 86574 Axtbrunn, 86576 Gundertshausen, 86577 Morabach, 86579 Gröbern, 86609 Zirgesheim, 86633 Bittenbrunn, 86637 Gottmannshofen, 86641 Überacker, 86643 Emskeim, 86647 Frauenstetten, 86650 Amerbacherkreut, 86653 Flotzheim, 86655 Brünsee, 86657 Burgmagerbein, 86660 Erlingshofen, 86663 Hamlar, 86666 Eschling, 86668 Grasheim, 86669 Ludwigsmoos, 86672 Hölzlarn, 86673 Bergheim, 86674 Heimpersdorf, 86675 Hafenreut, 86676 Dezenacker, 86678 Ehingen, 86679 Au, 86681 Mündling, 86682 Altisheim, 86684 Bayerdilling, 86685 Gosheim, 86687 Gunzenheim, 86688 Graisbach, 86690 Burghöfe, 86692 Hemerten, 86694 Feldheim, 86695 Blankenburg, 86697 Kreut, 86698 Eggelstetten, 86700 Ingershof, 86701 Ergertshausen, 86703 Rögling, 86704 Burgmannshofen, 86706 Lichtenau, 86707 Anzenhof, 86709 Dattenbrunn, 86720 Baldingen, 86732 Nittingen, 86733 Bühl im Ries, 86735 Bollstadt, 86736 Hausen, 86738 Großelfingen, 86739 Hürnheim, 86741 Belzheim, 86742 Hochstadt, 86744 Heuhof, 86745 Frohnmühle, 86747 Herblingen, 86748 Minderoffingen, 86750 Megesheim, 86751 Kleinsorheim, 86753 Enkingen, 86754 Bettendorf, 86756 Reimlingen, 86757 Ehringen, 86759 Eulenhof, 86807 Dillishausen, 86825 Frankenhofen, 86830 Schwabmünchen, 86833 Aletshofen, 86836 Lager Lechfeld, 86842 Ludwigsberg, 86845 Guggenberg, 86850 Itzlishofen, 86853 Gennach, 86854 Berg, 86856 Königshausen, 86857 Hurlach, 86859 Holzhausen bei Buchloe, 86860 Eurishofen, 86862 Großkitzighofen, 86863 Wollmetshofen, 86865 Buchhof, 86866 Birkach, 86868 Mittelneufnach, 86869 Dorf, 86871 Heimenegg, 86872 Berghöfe, 86874 Hausen, 86875 Hausen, 86877 Grimoldsried, 86879 Irsingen, 86899 Friedheim, 86911 Hübschenried, 86916 Epfenhausen, 86919 Holzhausen, 86920 Dienhausen, 86922 Machelberg, 86923 Entraching, 86925 Asch, 86926 Gießübl, 86928 Hagenheim, 86929 Oberbergen, 86931 Prittriching, 86932 Lengenfeld, 86934 Gimmenhausen, 86935 Pessenhausen, 86937 Haltenberg, 86938 Hechenwang, 86940 Schwifting, 86941 Sankt Ottilien, 86943 Dettenschwang, 86944 Ellighofen, 86946 Lechmühlen, 86947 Jedelstetten, 86949 Schöffelding, 86956 Dornau, 86971 Herzogsägmühle, 86972 Schwabniederhofen, 86974 Apfeldorfhausen, 86975 Hafegg, 86977 Kreut, 86978 Aichen, 86980 Erbenschwang, 86981 Kinsau, 86983 Helmenstein, 86984 Bichel, 86986 Huttenried, 86987 Schwabsoien, 86989 Hiebler