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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Gera online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

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Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Gera:

07545 Rubitz, 07545 Untermhaus, 07545 Thieschitz, 07545 Osterstein, 07545 Milbitz, 07545 Frankenthal, 07545 Ernsee, 07545 Gera, 07546 Rusitz, 07546 Roschütz, 07546 Röpsen, 07546 Roben, 07546 Reichenbach, 07546 Wernsdorf, 07546 Wachholderbaum, 07546 Trebnitz, 07546 Steinbrücken, 07546 Seligenstädt, 07546 Tinz, 07546 Stublach, 07546 Söllmnitz, 07546 Negis, 07546 Naulitz, 07546 Leumnitz, 07546 Lessen, 07546 Lauenhain, 07546 Kleinaga, 07546 Hermsdorf, 07546 Laasen, 07546 Cretzschwitz, 07546 Hain, 07546 Großaga, 07546 Bieblach, 07546 Dorna, 07546 Aga, 07546 Gera, 07548 Gera, 07549 Weißig, 07549 Zeulsdorf, 07549 Zwötzen, 07549 Schafpreskeln, 07549 Neutaubenpreskeln, 07549 Lietzsch, 07549 Langengrobsdorf, 07549 Dürrenebersdorf, 07549 Gorlitzsch, 07549 Elstertal, 07549 Gera, 07551 Poris-Lengefeld, 07551 Wüstfalka, 07551 Taubenpreskeln, 07551 Thränitz, 07551 Otticha, 07551 Niebra, 07551 Liebschwitz, 07551 Kaimberg, 07551 Collis, 07551 Kleinfalka, 07551 Großfalka, 07551 Gera, 07552 Pöppeln, 07552 Zschippern, 07552 Windischenbernsdorf, 07552 Stadtwald, 07552 Scheubengrobsdorf, 07552 Debschwitz, 07552 Gera, 07554 Sachsenroda, 07554 Pöppeln, 07554 Waaswitz, 07554 Zschippach, 07554 Pölzig, 07554 Brahmenau, 07554 Mückern, 07554 Korbußen, 07554 Hirschfeld, 07554 Bethenhausen, 07554 Schwaara, 07554 Kauern, 07554 Caasen, 07554 Groitschen, 07554 Beiersdorf, 07557 Veitsberg, 07557 Zossen, 07557 Wolfsgefärth, 07557 Harth-Pöllnitz, 07557 Sirbis, 07557 Meilitz, 07557 Markersdorf, 07557 Bocka, 07557 Zedlitz, 07557 Hundhaupten, 07557 Crimla, 07557 Köckritz, 07557 Kleinbocka, 07557 Köfeln, 07557 Deschwitz, 07557 Großbocka, 07570 Rohna, 07570 Zschorta, 07570 Wetzdorf, 07570 Wernsdorf, 07570 Uhlersdorf, 07570 Wünschendorf/Elster, 07570 Weida, 07570 Wünschendorf, 07570 Harth-Pöllnitz, 07570 Seifersdorf, 07570 Nonnendorf, 07570 Niederpöllnitz, 07570 Neundorf, 07570 Neudörfel, 07570 Steinsdorf, 07570 Mosen, 07570 Mildenfurth, 07570 Loitsch, 07570 Liebsdorf, 07570 Letzendorf, 07570 Hohenölsen, 07570 Endschütz, 07570 Schömberg, 07570 Teichwitz, 07570 Kleindraxdorf, 07570 Kuhberg, 07570 Grochwitz, 07570 Forstwolfersdorf, 07570 Großdraxdorf, 07570 Dittersdorf, 07570 Cronschwitz, 07570 Clodra, 07570 Birkigt, 07570 Gräfenbruck, 07570 Frießnitz, 07570 Burkersdorf, 07570 Wolfersdorf, 07580 Seelingstädt, 07580 Rußdorf, 07580 Rückersdorf, 07580 Reust, 07580 Raitzhain, 07580 Pösneck, 07580 Untitz, 07580 Zwirtzschen, 07580 Vogelgesang, 07580 Weida, 07580 Ronneburg, 07580 Schmirchau, 07580 Pohlen, 07580 Nauendorf, 07580 Großenstein, 07580 Mennsdorf, 07580 Loitzsch, 07580 Lichtenberg, 07580 Paitzdorf, 07580 Linda, 07580 Linda b. Weida, 07580 Braunichswalde, 07580 Reichstädt, 07580 Gauern, 07580 Hilbersdorf, 07580 Culmitzsch, 07580 Frankenau, 07580 Haselbach, 07580 Grobsdorf, 07580 Friedrichshaide, 07580 Friedmannsdorf, 07580 Chursdorf, 07580 Gessen, 07580 Baldenhain, 07580 Hammelhöfe, 07586 Rüdersdorf, 07586 Reichardtsdorf, 07586 Pörsdorf, 07586 Kraftsdorf, 07586 Bad Köstritz, 07586 Töppeln, 07586 Stübnitz, 07586 Pohlitz, 07586 Oberndorf, 07586 Niederndorf, 07586 Mühlsdorf, 07586 Caaschwitz, 07586 Gleina, 07586 Hartmannsdorf, 07586 Harpersdorf, 07586 Grüna, 07589 Rothenbach, 07589 Waltersdorf, 07589 Münchenbernsdorf, 07589 Harth-Pöllnitz, 07589 Struth, 07589 Schöna, 07589 Neuensorga, 07589 Lindenkreuz, 07589 Saara, 07589 Schwarzbach, 07589 Lederhose, 07589 Kleinbernsdorf, 07589 Kleinsaara, 07589 Großsaara, 07589 Großebersdorf, 07589 Birkhausen, 07589 Geißen, 07589 Kaltenborn, 07607 Heideland, 07607 Saasa, 07607 Rudelsdorf, 07607 Eisenberg, 07607 Thiemendorf, 07607 Lindau, 07607 Hainspitz, 07607 Gösen, 07607 Königshofen, 07607 Friedrichstanneck, 07607 Großhelmsdorf, 07613 Rosenthal, 07613 Tauchlitz, 07613 Nöben, 07613 Nickelsdorf, 07613 Hartmannsdorf, 07613 Silbitz, 07613 Walpernhain, 07613 Rauda, 07613 Seifartsdorf, 07613 Crossen an der Elster, 07613 Etzdorf, 07613 Ahlendorf, 07613 Kursdorf, 07613 Böhlitz, 07613 Buchheim, 07616 Rodigast, 07616 Pretschwitz, 07616 Bürgel, 07616 Trotz, 07616 Schmörschwitz, 07616 Tünschütz, 07616 Törpla, 07616 Thalbürgel, 07616 Silbertal, 07616 Nischwitz, 07616 Graitschen, 07616 Graitschen b. Bürgel, 07616 Serba, 07616 Rauschwitz, 07616 Petersberg, 07616 Poxdorf, 07616 Nausnitz, 07616 Hohendorf, 07616 Göritzberg, 07616 Gniebsdorf, 07616 Karsdorfberg, 07616 Aubitz, 07616 Kischlitz, 07616 Klengel, 07616 Hetzdorf, 07616 Droschka, 07616 Graitschen, 07616 Döllschütz, 07619 Rockau, 07619 Pratschütz, 07619 Poppendorf, 07619 Willschütz, 07619 Wetzdorf, 07619 Schkölen, 07619 Nautschütz, 07619 Launewitz, 07619 Mertendorf, 07619 Zschorgula, 07619 Dothen, 07619 Hainchen, 07619 Kämmeritz, 07629 Reichenbach, 07629 Hermsdorf, 07629 Sankt Gangloff, 07629 St.Gangloff, 07629 Schleifreisen, 07639 Bad Klosterlausnitz, 07639 Weißenborn, 07639 Tautenhain, 07646 Rothvorwerk, 07646 Rabis, 07646 Zinna, 07646 Ulrichswalde, 07646 Zöttnitz, 07646 Untergneus, 07646 Weißbach, 07646 Stadtroda, 07646 Trockhausen, 07646 Seitenbrück, 07646 Podelsatz, 07646 Obergneus, 07646 Schlöben, 07646 Mennewitz, 07646 Magersdorf, 07646 Lucka, 07646 Lippersdorf, 07646 Trockenborn-Wolfersdorf, 07646 Laasdorf, 07646 Lippersdorf-Erdmannsdorf, 07646 Tröbnitz, 07646 Quirla, 07646 Renthendorf, 07646 Ottendorf, 07646 Mörsdorf, 07646 Schöngleina, 07646 Rausdorf, 07646 Großbockedra, 07646 Unterbodnitz, 07646 Waldeck, 07646 Tissa, 07646 Möckern, 07646 Ruttersdorf-Lotschen, 07646 Kleinebersdorf, 07646 Tautendorf, 07646 Gneus, 07646 Eineborn, 07646 Geisenhain, 07646 Waltersdorf, 07646 Oberbodnitz, 07646 Bremsnitz, 07646 Bobeck, 07646 Bollberg, 07646 Albersdorf, 07646 Kleinbockedra, 07646 Meusebach, 07646 Rattelsdorf, 07646 Scheiditz, 07646 Karlsdorf, 07646 Hellborn, 07646 Gröben, 07646 Gernewitz, 07646 Beulbar-Ilmsdorf, 07646 Hainbücht, 07646 Gerega, 07646 Erdmannsdorf, 07646 Dorna, 07646 Heiligenaue, 07743 Remderoda