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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Jena online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

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Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Jena:

07743 Jena, 07743 Vierzehnheiligen, 07743 Sophienhöhe, 07743 Münchenroda, 07743 Lützeroda, 07743 Lichtenhain, 07743 Cospeda, 07743 Isserstedt, 07745 Jena, 07745 Wöllnitz, 07745 Winzerla, 07745 Leutra, 07745 Ammerbach, 07747 Jena, 07747 Maua, 07747 Lobeda, 07747 Illmnitz, 07747 Drackendorf, 07747 Göschwitz, 07749 Jena, 07749 Ziegenhain, 07749 Zwätzen, 07749 Wogau, 07749 Löbstedt, 07749 Closewitz, 07749 Kunitz, 07749 Laasan, 07749 Krippendorf, 07751 Rutha, 07751 Pösen, 07751 Zimmritz, 07751 Taupadel, 07751 Schorba, 07751 Schiebelau, 07751 Oßmaritz, 07751 Nennsdorf, 07751 Oelknitz, 07751 Naura, 07751 Rothenstein, 07751 Bucha, 07751 Großlöbichau, 07751 Milda, 07751 Zöllnitz, 07751 Golmsdorf, 07751 Großpürschütz, 07751 Jenalöbnitz, 07751 Löberschütz, 07751 Sulza, 07751 Kleinpürschütz, 07751 Kleinkröbitz, 07751 Coppanz, 07751 Beutnitz, 07751 Kleinlöbichau, 07751 Großkröbitz, 07768 Röttelmisch, 07768 Rodias, 07768 Zweifelbach, 07768 Zwabitz, 07768 Kahla, 07768 Schirnewitz, 07768 Plinz, 07768 Naschhausen, 07768 Orlamünde, 07768 Löbschütz, 07768 Leubengrund, 07768 Leuchtenburg, 07768 Eichenberg, 07768 Reinstädt, 07768 Gumperda, 07768 Hummelshain, 07768 Kleineutersdorf, 07768 Altenberga, 07768 Großeutersdorf, 07768 Freienorla, 07768 Schöps, 07768 Bibra, 07768 Seitenroda, 07768 Lindig, 07768 Dienstädt, 07768 Jägersdorf, 07768 Altendorf, 07768 Dürrengleina, 07768 Schmölln, 07768 Kleinbucha, 07768 Geunitz, 07768 Beckerskirchhof, 07768 Greuda, 07768 Bergern, 07774 Rodameuschel, 07774 Posewitz, 07774 Zöthen, 07774 Würchhausen, 07774 Wonnitz, 07774 Camburg, 07774 Schleuskau, 07774 Schinditz, 07774 Tümpling, 07774 Stöben, 07774 Frauenprießnitz, 07774 Thierschneck, 07774 Wichmar, 07774 Grabsdorf, 07774 Kleinprießnitz, 07774 Döbritschen, 07778 Lehesten, 07778 Rödigen, 07778 Porstendorf, 07778 Wilsdorf, 07778 Stiebritz, 07778 Steudnitz, 07778 Nerkewitz, 07778 Neuengönna, 07778 Dornburg, 07778 Tautenburg, 07778 Zimmern, 07778 Hainichen, 07778 Hirschroda, 07778 Altengönna, 07778 Dorndorf, 07806 Neustadt an der Orla, 07806 Lausnitz, 07806 Kospoda, 07806 Weira, 07819 Porstendorf, 07819 Zwackau, 07819 Wüstenwetzdorf, 07819 Weltwitz, 07819 Wittchenstein, 07819 Triptis, 07819 Neustadt an der Orla, 07819 Traun, 07819 Steinpöllnitz, 07819 Steinbrücken, 07819 Strößwitz, 07819 Schönborn, 07819 Oberpöllnitz, 07819 Neudeck, 07819 Ottmannsdorf, 07819 Mühlpöllnitz, 07819 Linda, 07819 Leubsdorf, 07819 Lehesten, 07819 Moßbach, 07819 Lemnitz, 07819 Schmieritz, 07819 Dreitzsch, 07819 Geroda, 07819 Tömmelsdorf, 07819 Mittelpöllnitz, 07819 Pillingsdorf, 07819 Rosendorf, 07819 Stanau, 07819 Breitenhain, 07819 Miesitz, 07819 Kleina, 07819 Kopitzsch, 07819 Hasla, 07819 Döblitz, 07819 Köthnitz, 07819 Alsmannsdorf, 07819 Burkersdorf, 07819 Geheege, 07907 Rödersdorf, 07907 Schleiz, 07907 Wüstendittersdorf, 07907 Waldhäuser, 07907 Sorna, 07907 Oschitz, 07907 Oberoschitz, 07907 Oberböhmsdorf, 07907 Neudeck, 07907 Mönchgrün, 07907 Löhma, 07907 Tegau, 07907 Reinsdorf, 07907 Oettersdorf, 07907 Chursdorf, 07907 Pörmitz, 07907 Plothen, 07907 Dittersdorf, 07907 Görkwitz, 07907 Göschitz, 07907 Dragensdorf, 07907 Heinrichsruh, 07907 Burkersdorf, 07907 Möschlitz, 07919 Mühltroff, 07919 Wildeberg, 07919 Schönberg, 07919 Lössau, 07919 Langenbuch, 07919 Langenbach, 07919 Kirschkau, 07919 Kornbach, 07919 Dröswein, 07922 Raila, 07922 Zollgrün, 07922 Willersdorf, 07922 Unterkoskau, 07922 Tanna, 07922 Stelzen, 07922 Seubtendorf, 07922 Schilbach, 07922 Oberkoskau, 07922 Mielesdorf, 07922 Löhla, 07922 Frankendorf, 07922 Ebersberg, 07924 Schleiz, 07924 Walsburg, 07924 Schöndorf, 07924 Pahnstangen, 07924 Neundorf, 07924 Ludwigshof, 07924 Liebschütz, 07924 Crispendorf, 07924 Ziegenrück, 07924 Neundorf, 07924 Neundorf (bei Schleiz), 07924 Eßbach, 07924 Volkmannsdorf, 07924 Burgk, 07924 Külmla, 07924 Dörflas, 07924 Erkmannsdorf, 07924 Burgkhammer, 07924 Grochwitz, 07926 Rothenacker, 07926 Straßenreuth, 07926 Spielmes, 07926 Mühlberg, 07926 Gebersreuth, 07926 Haidefeld, 07926 Dobareuth, 07926 Blintendorf, 07926 Juchhöh, 07926 Göttengrün, 07926 Gefell, 07927 Venzka, 07927 Ullersreuth, 07927 Pfauenbach, 07927 Hirschberg, 07929 Saalburg, 07929 Röppisch, 07929 Zoppoten, 07929 Wernsdorf, 07929 Saalburg-Ebersdorf, 07929 Schönbrunn, 07929 Kulm, 07929 Kloster, 07929 Ebersdorf, 07929 Gallenberg, 07929 Bellevue, 07937 Zeulenroda, 07937 Untere Haardt, 07937 Wolfshain, 07937 Wellsdorf, 07937 Weckersdorf, 07937 Stelzendorf, 07937 Schönbrunn, 07937 Schönbach, 07937 Pöllwitz, 07937 Neugrün, 07937 Pansdorf, 07937 Pahren, 07937 Meinersdorf, 07937 Märien, 07937 Leitlitz, 07937 Leiningen, 07937 Läwitz, 07937 Langenwolschendorf, 07937 Silberfeld, 07937 Zadelsdorf, 07937 Kleinwolschendorf, 07937 Zeulenroda-Triebes, 07937 Hütten, 07937 Förthen, 07937 Frotschau, 07937 Buchberg, 07937 Cossengrün, 07937 Bernsgrün, 07937 Arnsgrün, 07937 Hohndorf, 07937 Dobia, 07937 Grüna, 07937 Gablau, 07937 Büna, 07937 Eubenberg, 07950 Triebes, 07950 Schüptitz, 07950 Niederböhmersdorf, 07950 Piesigitz, 07950 Pfersdorf, 07950 Merkendorf, 07950 Weißendorf, 07950 Staitz, 07950 Göhren-Döhlen, 07950 Wiebelsdorf, 07950 Kranich, 07950 Dörtendorf, 07950 Bermichsmühle, 07950 Kühnsdorf, 07952 Ranspach, 07952 Unterpirk, 07952 Wallengrün, 07952 Pausa/Vogtl., 07952 Pausa, 07952 Thierbach, 07952 Oberreichenau, 07952 Mittelhöhe, 07952 Linda, 07952 Cunsdorf, 07952 Fröbersgrün, 07952 Ebersgrün, 07952 Bad Linda, 07955 Untendorf, 07955 Auma, 07955 Auma-Weidatal, 07955 Tischendorf, 07955 Muntscha, 07955 Braunsdorf, 07955 Krölpa, 07955 Gütterlitz, 07957 Zoghaus, 07957 Wachholderschenke, 07957 Langenwetzendorf, 07957 Stern, 07957 Pommeranz, 07957 Naitschau, 07957 Hainsberg, 07957 Hain, 07957 Erbengrün, 07957 Hirschbach, 07957 Göttendorf-Neuärgerniss, 07957 Hungriger Wolf, 07958 Hohenleuben, 07958 Mehla, 07958 Brückla