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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Leipzig online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Leipzig:

04103 Leipzig, 04103 Südvorstadt, 04103 Neustadt-Neuschönefeld, 04105 Leipzig, 04107 Leipzig, 04109 Leipzig, 04129 Leipzig, 04129 Seehausen, 04135 Leipzig, 04155 Leipzig, 04157 Leipzig, 04158 Wiederitzsch, 04158 Neuwiederitzsch, 04158 Lindenthal, 04158 Göbschelwitz, 04159 Leipzig, 04159 Stahmeln, 04177 Leipzig, 04178 Rückmarsdorf, 04178 Quasnitz, 04178 Lützschena, 04178 Hänichen, 04178 Gundorf, 04178 Böhlitz-Ehrenberg, 04179 Leipzig, 04205 Leipzig, 04205 Miltitz, 04205 Lausen, 04207 Leipzig, 04207 Windorf, 04207 Lauer, 04207 Knautkleeberg, 04207 Bösdorf, 04207 Hartmannsdorf, 04209 Rehbach, 04209 Leipzig, 04209 Knautnaundorf, 04229 Leipzig, 04249 Leipzig, 04275 Leipzig, 04277 Leipzig, 04279 Leipzig, 04288 Leipzig, 04289 Leipzig, 04299 Leipzig, 04303 Leipzig, 04315 Leipzig, 04316 Leipzig, 04317 Leipzig, 04317 Reudnitz-Thonberg, 04317 Marienbrunn, 04317 Dölitz, 04317 Dösen, 04318 Anger-Crottendorf, 04318 Leipzig, 04318 Zweinaundorf, 04318 Zuckelhausen, 04318 Mölkau, 04318 Meusdorf, 04318 Liebertwolkwitz, 04318 Kleinpösna, 04318 Baalsdorf, 04318 Holzhausen, 04319 Leipzig, 04328 Stünz, 04328 Sommerfeld, 04328 Paunsdorf, 04328 Dreiecksiedlung, 04328 Althen, 04328 Hirschfeld, 04328 Engelsdorf, 04329 Leipzig, 04347 Heiterblick, 04347 Portitz, 04347 Leipzig, 04347 Schönefeld-Abtnaundorf, 04347 Plaußig, 04347 Gottscheina, 04347 Hohenheida, 04349 Leipzig, 04356 Leipzig, 04357 Leipzig, 04416 Prödel, 04416 Markkleeberg, 04416 Zöbigker, 04416 Wachau, 04416 Mark, 04416 Crostewitz, 04416 Gaschwitz, 04416 Cröbern, 04416 Cospuden, 04416 Auenhain, 04416 Großstädteln, 04420 Großlehna, 04420 Quesitz, 04420 Priesteblich, 04420 Markranstädt, 04420 Seebenisch, 04420 Schkölen, 04420 Thronitz, 04420 Mark, 04420 Kleinlehna, 04420 Kulkwitz, 04420 Altranstädt, 04420 Frankenheim-Lindennaundorf, 04420 Frankenheim, 04420 Albersdorf, 04420 Gärnitz, 04420 Döhlen, 04420 Göhrenz, 04425 Taucha, 04425 Seegeritz, 04425 Sehlis, 04425 Plösitz, 04425 Merkwitz, 04425 Cradefeld, 04425 Graßdorf, 04425 Dewitz, 04435 Schkeuditz, 04435 Wehlitz, 04435 Papitz, 04435 Altscherbitz, 04435 Freiroda, 04435 Dölzig, 04435 Kleinliebenau, 04442 Rüssen, 04442 Zwenkau, 04442 Löbschütz, 04442 Kleindalzig, 04442 Eythra, 04442 Kotzschbar, 04442 Imnitz, 04442 Döhlen, 04451 Borsdorf, 04451 Panitzsch, 04451 Cunnersdorf, 04460 Kitzen, 04460 Räpitz, 04460 Zitzschen, 04460 Werben, 04460 Seegel, 04460 Schkorlopp, 04460 Schkeitbar, 04460 Thesau, 04460 Sittel, 04460 Scheidens, 04460 Peißen, 04460 Meyhen, 04460 Löben, 04460 Hohenlohe, 04460 Großdalzig, 04460 Eisdorf, 04463 Rödgen, 04463 Großpösna, 04463 Störmthal, 04463 Seifertshain, 04463 Oberholz, 04463 Fuchshain, 04463 Güldengossa, 04509 Wiedemar, 04509 Löbnitz, 04509 Zschortau, 04509 Roitzschjora, 04509 Reibitz, 04509 Radefeld, 04509 Pröttitz, 04509 Priester, 04509 Poßdorf, 04509 Delitzsch, 04509 Wiesenena-Rabutz, 04509 Wannewitz, 04509 Zschernitz, 04509 Zschepen, 04509 Zaasch-Serbitz, 04509 Zaasch, 04509 Wiesenena, 04509 Werbelin, 04509 Zwochau-Grabschütz, 04509 Zwochau-Grebehna, 04509 Wolteritz, 04509 Werlitzsch, 04509 Werben, 04509 Krostitz, 04509 Döbernitz, 04509 Schönwölkau, 04509 Storkwitz, 04509 Seelhausen, 04509 Schweiditz, 04509 Schnaditz, 04509 Schladitz, 04509 Schenkenberg, 04509 Sausedlitz, 04509 Tiefensee, 04509 Spröda, 04509 Selben, 04509 Scholitz, 04509 Schenkenberg-Rödgen, 04509 Pohritzsch, 04509 Peterwitz, 04509 Paupitzsch, 04509 Niederossig, 04509 Neuhaus, 04509 Zwochau, 04509 Mocherwitz, 04509 Luckowehna, 04509 Lissa, 04509 Lindenhayn, 04509 Lemsel, 04509 Lehelitz, 04509 Laue, 04509 Kyhna, 04509 Kleinkyhna, 04509 Kletzen, 04509 Kreuma, 04509 Kleinwölkau, 04509 Klein Wölkau, 04509 Kertitz, 04509 Kupsal, 04509 Kölsa, 04509 Hayna, 04509 Göritz, 04509 Gollmenz, 04509 Doberstau, 04509 Brodau, 04509 Hohenroda, 04509 Groß Lissa, 04509 Brodenaundorf, 04509 Glesien, 04509 Boyda, 04509 Badrina, 04509 Krensitz, 04509 Döbern, 04509 Beuden, 04509 Benndorf, 04509 Großwölkau, 04509 Gertitz, 04509 Gerbisdorf, 04509 Biesen, 04509 Krippehna, 04509 Klitschmar, 04509 Kleinlissa, 04509 Beerendorf, 04509 Brösen, 04509 Brinnis, 04509 Kattersnaundorf, 04519 Zschölkau, 04519 Rackwitz, 04519 Schladitz, 04519 Podelwitz, 04519 Lössen, 04519 Kömmlitz, 04519 Güntheritz, 04519 Hohenossig, 04523 Elstertrebnitz, 04523 Saasdorf, 04523 Weideroda, 04523 Wiederau, 04523 Pegau, 04523 Tellschütz, 04523 Tannewitz, 04523 Stöntzsch, 04523 Trautzschen, 04523 Sauschwitz, 04523 Pautzsch, 04523 Oderwitz, 04523 Obernessa, 04523 Meuchen, 04523 Maschwitz, 04523 Löbnitz, 04523 Kleinpriesligk, 04523 Kleinmockritz, 04523 Gatzen, 04523 Eulau, 04523 Auligk, 04523 Greitschütz, 04523 Costewitz, 04523 Carsdorf, 04523 Großstorkwitz, 04539 Roitzsch, 04539 Wischstauden, 04539 Zschagast, 04539 Groitzsch, 04539 Schnaudertrebnitz, 04539 Piegel, 04539 Peres, 04539 Obertitz, 04539 Nöthnitz, 04539 Michelwitz, 04539 Methewitz, 04539 Maltitz, 04539 Großstolpen, 04539 Altengroitzsch, 04539 Kleinstorkwitz, 04539 Kleinstolpen, 04539 Kobschütz, 04539 Großpriesligk, 04539 Käferhain, 04539 Droßkau, 04539 Brösen, 04539 Audigast, 04552 Raupenhain, 04552 Borna, 04552 Zedtlitz, 04552 Wyhra, 04552 Lobstädt, 04552 Schönau, 04552 Plateka, 04552 Neukirchen, 04552 Nenkersdorf, 04552 Kesselshain, 04552 Großzössen, 04552 Bubendorf, 04552 Haubitz, 04552 Bergisdorf, 04564 Pulgar, 04564 Probstdeuben, 04564 Zehmen