Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:
Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !
Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.
Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Plauen online bestellen.
Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:
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Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf
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Gebäude Daten:
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Erstellung
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Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG
0371/64 96 70 84
Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:
Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.
Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:
Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Wer stellt Energieausweise aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.
Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?
Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.
Energieausweise für die PLZ-Region Plauen:
08523 Reinsdorf, 08523 Unterlosa, 08523 Siedlung Oberlosa, 08523 Plauen, 08525 Reißig, 08525 Zwoschwitz, 08525 Holzmühle, 08525 Haselbrunn, 08525 Chrieschwitz, 08525 Jössnitz, 08525 Plauen, 08527 Unterneundorf, 08527 Thiergarten, 08527 Straßberg, 08527 Oberneundorf, 08527 Meßbach, 08527 Kürbitz, 08527 Kobitzschwalde, 08527 Neundorf, 08527 Plauen, 08529 Reusa, 08529 Stöckigt, 08529 Tauschwitz, 08529 Oberlosa, 08529 Kleinfriesen, 08529 Brand, 08529 Sorga, 08529 Plauen, 08538 Ruhhäuser, 08538 Ruderitz, 08538 Rodersdorf, 08538 Rodau, 08538 Reuth, 08538 Reuth, 08538 Reuth, 08538 Reinhardtswalde, 08538 Ramoldsreuth, 08538 Unter Plattenhaus, 08538 Zettlarsgrün, 08538 Wolfsstaud, 08538 Wiesenburg, 08538 Wiedersberg, 08538 Weischlitz, 08538 Stöckigt, 08538 Troschenreuth, 08538 Tobertitz, 08538 Thossen, 08538 Steins, 08538 Schwarzenreuth, 08538 Schwand, 08538 Oberweischlitz, 08538 Reuth, 08538 Mißlareuth, 08538 Markusgrün, 08538 Loddenreuth, 08538 Krebes, 08538 Forsthäuser, 08538 Engelhardtsgrün, 08538 Grobau, 08538 Ebersberg, 08538 Blosenberg, 08538 Kleinzöbern, 08538 Kröstau, 08538 Kloschwitz, 08538 Geilsdorf, 08538 Berglas, 08538 Kemnitz, 08538 Großzöbern, 08538 Gutenfürst, 08538 Dehles, 08538 Burg, 08538 Heinersgrün, 08538 Burgsteinhäuser, 08538 Schönlind, 08539 Mehltheuer, 08539 Rößnitz, 08539 Reiboldsruhe, 08539 Rosenbach/Vogtl., 08539 Siebenhitz, 08539 Schneckengrün, 08539 Oberpirk, 08539 Leubnitz, 08539 Demeusel, 08539 Drochaus, 08539 Geiersberg, 08539 Fasendorf, 08539 Bitthäuser, 08541 Neuensalz, 08541 Zobes, 08541 Voigtsgrün, 08541 Schloditz, 08541 Thoßfell, 08541 Obermarxgrün, 08541 Neumühlenhäuser, 08541 Theuma, 08541 Mechelgrün, 08541 Butterleithe, 08541 Berghäuser, 08541 Altensalz, 08541 Großfriesen, 08541 Gansgrün, 08541 Droßdorf, 08541 Juchhöh, 08543 Ruppertsgrün, 08543 Röttis, 08543 Rodlera, 08543 Rentzmühlenhäuser, 08543 Schäfereihäuser, 08543 Steinsdorf, 08543 Pöhl, 08543 Pfaffenhaus, 08543 Neudörfel, 08543 Möschwitz, 08543 Lochhaus, 08543 Liebau, 08543 Kalkwerkhäuser, 08543 Jocketa, 08543 Helmsgrün, 08543 Hammerhäuser, 08543 Barthmühle, 08548 Syrau, 08548 Schützenwiesenhäuser, 08548 Oberjößnitz, 08548 Kauschwitz, 08606 Triebel, 08606 Tirpersdorf, 08606 Bösenbrunn, 08606 Sachsgrün, 08606 Raschau, 08606 Raasdorf, 08606 Posseck, 08606 Oelsnitz im Vogtland, 08606 Zaulsdorf, 08606 Weidig, 08606 Voigtsberg, 08606 Untertriebelbach, 08606 Untertriebel, 08606 Untermarxgrün, 08606 Willitzgrün, 08606 Wiedenberg, 08606 Wieden, 08606 Wasserloh, 08606 Walkmühlen-Häuser, 08606 Türbel, 08606 Trieb, 08606 Trieb, 08606 Taltitz, 08606 Tirschendorf, 08606 Tiefenbrunn, 08606 Streithaus, 08606 Siebenhitz, 08606 Schönbrunn, 08606 Pirk, 08606 Obertriebelbach, 08606 Obertriebel, 08606 Planschwitz, 08606 Pfaffenberg, 08606 Pabstleithen, 08606 Otterhaus, 08606 Ottengrün, 08606 Oberhermsgrün, 08606 Neubrambach, 08606 Mühlental, 08606 Triebel/Vogtl., 08606 Muldenhammer, 08606 Magwitz, 08606 Lottengrün, 08606 Kulm, 08606 Kleingornitz, 08606 Göswein, 08606 Einsiedel, 08606 Görnitz, 08606 Dröda, 08606 Burkhardtsgrün, 08606 Grünpöhl, 08606 Gassenreuth, 08606 Dechengrün, 08606 Jägersgrün, 08606 Haselrain, 08606 Hartmannsgrün, 08606 Altmannsgrün, 08606 Brotenfeld, 08606 Beucholdsgrün, 08606 Höllensteg, 08606 Grünhaide, 08606 Carolagrün, 08606 Birkigt, 08606 Kugelreuth, 08606 Brunn, 08606 Brunn, 08606 Hammerleithen, 08606 Graben im Tal, 08606 Finkenburg, 08606 Bobenneukirchen, 08606 Rosenberg, 08606 Hohekreuz, 08606 Dobeneck, 08606 Lauterbach, 08626 Remtengrün, 08626 Rebersreuth, 08626 Vogelherd, 08626 Weidigt, 08626 Untereichigt, 08626 Unterwürschnitz, 08626 Untergettengrün, 08626 Adorf, 08626 Schadendeck, 08626 Süßebach, 08626 Oberwürschnitz, 08626 Obergettengrün, 08626 Eichigt, 08626 Leubetha, 08626 Kessel, 08626 Adorf/Vogtland, 08626 Jugelsburg, 08626 Hermsgrün, 08626 Ebmath, 08626 Arnsgrün, 08626 Ebersbach, 08626 Hanneloh, 08626 Eichigt, 08626 Eich, 08626 Finkenburg, 08626 Hundsgrün, 08645 Raunerhammer, 08645 Bad Elster, 08645 Sohl, 08645 Schwarzenbrunn, 08645 Mühlhausen, 08645 Heißenstein, 08645 Bärenloh, 08645 Christiansreuth, 08645 Birkenwald, 08645 Gürth, 08648 Bad Brambach, 08648 Raunergrund, 08648 Raun, 08648 Sorge, 08648 Schönberg, 08648 Oberbrambach, 08648 Hohendorf, 08648 Kleedorf, 08648 Großenteich, 08648 Bärendorf, 08648 Rohrbach