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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Quedlinburg online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Quedlinburg:

06484 Quedlinburg, 06493 Harzgerode, 06493 Ballenstedt, 06493 Silberhütte, 06493 Mägdesprung, 06493 Lindenberg, 06493 Königerode, 06493 Schielo, 06493 Dankerode, 06493 Straßberg, 06493 Neudorf, 06493 Alexisbad, 06502 Neinstedt, 06502 Thale, 06502 Warnstedt, 06502 Weddersleben, 06502 Benneckenrode, 06507 Bad Suderode, 06507 Rieder, 06507 Helsungen, 06507 Gernrode, 06507 Suderode, 06507 Timmenrode, 06507 Friedrichsbrunn, 06507 Allrode, 06507 Stecklenberg, 06507 Siptenfelde, 06507 Güntersberge, 06507 Albrechtshaus, 06507 Friedrichshöhe, 06507 Bärenrode, 06507 Haferfeld, 06507 Gersdorfer Burg, 06507 Quarmbeck, 06526 Wippra, 06526 Sangerhausen, 06526 Kupferhütte, 06528 Wallhausen (Helme), 06528 Oberröblingen, 06528 Riestedt, 06528 Paßbruch, 06528 Pfeiffersheim, 06528 Othal, 06528 Brücken-Hackpfüffel, 06528 Blankenheim, 06528 Edersleben, 06528 Meuserlengefeld, 06528 Lengefeld, 06528 Holdenstedt, 06528 Gonna, 06528 Wettelrode, 06528 Emseloh, 06528 Beyernaumburg, 06528 Pölsfeld, 06528 Riethnordhausen, 06528 Brücken, 06528 Großleinungen, 06528 Obersdorf, 06528 Breitenbach, 06528 Martinsrieth, 06528 Morungen, 06528 Rotha, 06528 Liedersdorf, 06528 Grillenberg, 06528 Horla, 06528 Sotterhausen, 06528 Hackpfüffel, 06528 Kleinleinungen, 06528 Hainrode, 06528 Drebsdorf, 06528 Hohlstedt, 06528 Helmstal, 06528 Engelsburg, 06528 Klosterrode, 06528 Kloster Rohrbach, 06536 Rottleberode, 06536 Roßla, 06536 Berga, 06536 Rosperwenda, 06536 Südharz, 06536 Sittendorf, 06536 Neuhaus, 06536 Uftrungen, 06536 Bennungen, 06536 Hayn, 06536 Breitungen, 06536 Questenberg, 06536 Wickerode, 06536 Wolfsberg, 06536 Dietersdorf, 06536 Karlsrode, 06536 Kalbsauge, 06536 Breiteberg, 06536 Dittichenrode, 06536 Friedrichshof, 06536 Bösenrode, 06536 Agnesdorf, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), 06537 Kelbra, 06537 Thürungen, 06537 Tilleda, 06542 Allstedt, 06542 Mittelhausen, 06542 Nienstedt, 06542 Niederröblingen, 06542 Wolferstedt, 06542 Katharinenrieth, 06542 Winkel, 06542 Einzingen, 06542 Klosternaundorf, 06542 Einsdorf, 06543 Rammelburg, 06543 Popperode, 06543 Wieserode, 06543 Tilkerode, 06543 Steinbrücken, 06543 Pansfelde, 06543 Neues Schloß, 06543 Leinemühle, 06543 Abberode, 06543 Friesdorf, 06543 Alterode, 06543 Braunschwende, 06543 Ulzigerode, 06543 Stangerode, 06543 Molmerswende, 06543 Hermerode, 06543 Ritzgerode, 06543 Horbeck, 06543 In der Krimm, 06543 Degenershausen, 06547 Stolberg, 06547 Schwenda, 06547 Breitenstein, 06547 Auerberg, 06547 Hainfeld, 06556 Ritteburg, 06556 Reinsdorf, 06556 Stadt Artern, 06556 Artern/Unstrut, 06556 Schönfeld, 06556 Udersleben, 06556 Schaafsdorf, 06556 Voigtstedt, 06556 Ringleben, 06556 Ichstedt, 06556 Bretleben, 06556 Mönchpfiffel-Nikolausrieth, 06556 Schönewerda, 06556 Kalbsrieth, 06556 Heygendorf, 06556 Borxleben, 06556 Eßmannsdorf, 06556 Kachstedt, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, 06567 Seehausen, 06567 Esperstedt, 06571 Wiehe, 06571 Stadt Roßleben-Wiehe, 06571 Roßleben, 06571 Langenroda, 06571 Donndorf, 06571 Gehofen, 06571 Nausitz, 06571 Kloster Donndorf, 06571 Kleinroda, 06571 Hechendorf, 06571 Garnbach, 06571 Bottendorf, 06577 Heldrungen, 06577 Sachsenburg, 06577 Waldschlösschen, 06577 Stadt An der Schmücke, 06577 Oberheldrungen, 06577 Lundershausen, 06577 Gorsleben, 06577 Hauteroda, 06577 Hemleben, 06577 Etzleben, 06577 Braunsroda, 06577 Harras, 06578 Oldisleben, 06578 Kannawurf, 06578 Bilzingsleben, 06578 Düppel, 06618 Naumburg, 06618 Schönburg, 06618 Molauer Land, 06618 Wethau, 06618 Mertendorf, 06628 Lanitz-Hassel-Tal, 06632 Zscheiplitz, 06632 Zeddenbach, 06632 Freyburg (Unstrut), 06632 Städten, 06632 Nißmitz, 06632 Leina, 06632 Gleina, 06632 Balgstädt, 06632 Gröst, 06632 Branderoda, 06632 Ebersroda, 06632 Schleberoda, 06632 Größnitz, 06632 Baumersroda, 06632 Zeuchfeld, 06632 Kleinjena, 06632 Gleina, 06632 Großwilsdorf, 06632 Großjena, 06632 Almsdorf, 06636 Laucha an der Unstrut, 06636 Laucha an der Unstrut, 06636 Tröbsdorf, 06636 Plößnitz, 06636 Müncheroda, 06636 Burgscheidungen, 06636 Weischütz, 06636 Kirchscheidungen, 06636 Hirschroda, 06636 Golzen, 06636 Krawinkel, 06636 Dorndorf, 06638 Karsdorf, 06638 Wennungen, 06638 Wetzendorf, 06642 Kaiserpfalz, 06642 Reinsdorf, 06642 Zeisdorf, 06642 Wippach, 06642 Wendelstein, 06642 Nebra, 06642 Nebra (Unstrut), 06642 Altenroda, 06642 Wohlmirstedt, 06642 Memleben, 06642 Bucha, 06642 Klosterhäuser, 06642 Allerstedt, 06642 Kleinwangen, 06647 Bad Bibra, 06647 An der Poststraße, 06647 Wallroda, 06647 Schimmel, 06647 Tauhardt, 06647 Steibach, 06647 Pleismar, 06647 Finne, 06647 Finneland, 06647 Marienroda, 06647 Saubach, 06647 Klosterhäseler, 06647 Wischroda, 06647 Lossa, 06647 Billroda, 06647 Burkersroda, 06647 Kahlwinkel, 06647 Steinburg, 06647 Thalwinkel, 06647 Dietrichsroda, 06647 Gößnitz, 06647 Braunsroda, 06647 Bergwinkel, 06647 Bernsdorf, 06647 Borgau, 06647 Kalbitz, 06647 Frankroda, 06648 Eckartsberga, 06648 Romsdorf, 06648 Thüsdorf, 06648 Seena, 06648 Niederholzhausen, 06648 Millingsdorf, 06648 Marienthal, 06648 Mallendorf, 06648 Lißdorf, 06648 Herrengosserstedt, 06648 Tromsdorf, 06648 Burgholzhausen, 06667 Leißling, 06667 Rödgen, 06667 Priestädt, 06667 Posendorf, 06667 Weißenfels, 06667 Untergreißlau, 06667 Langendorf, 06667 Plotha, 06667 Plennschütz, 06667 Pettstädt, 06667 Obergreißlau, 06667 Uichteritz, 06667 Reichardtswerben, 06667 Stößen, 06667 Burgwerben, 06667 Prittitz, 06667 Goseck, 06667 Lobitsch, 06667 Langendorf, 06667 Tagewerben, 06667 Markwerben, 06667 Storkau, 06667 Gröbitz, 06667 Pretzsch, 06667 Kößlitz-Wiedebach, 06667 Beuditzvorstadt, 06667 Markröhlitz, 06679 Hohenmölsen, 06682 Runthal, 06682 Reussen, 06682 Zaschendorf, 06682 Wildschütz, 06682 Unternessa, 06682 Werschen, 06682 Wernsdorf, 06682 Teuchern, 06682 Trebnitz, 06682 Tackau, 06682 Siedlung Trebnitz, 06682 Schortau, 06682 Siedlung Deuben, 06682 Oberschwöditz, 06682 Nödlitz, 06682 Obernessa, 06682 Oberwerschen, 06682 Naundorf, 06682 Deuben, 06682 Nessa, 06682 Trebnitz, 06682 Krauschwitz, 06682 Gröben, 06682 Schelkau, 06682 Krößuln, 06682 Kostplatz, 06682 Keutschen, 06682 Kuhndorf, 06682 Gaumnitz, 06682 Kistritz, 06682 Gosserau, 06682 Lagnitz, 06682 Kössuln, 06682 Dippelsdorf, 06682 Bonau, 06686 Rahna, 06686 Pörsten, 06686 Lützen, 06686 Stößwitz, 06686 Schweßwitz, 06686 Michlitz, 06686 Lösau, 06686 Rippach, 06686 Dehlitz, 06686 Starsiedel, 06686 Großgörschen, 06686 Röcken, 06686 Poserna, 06686 Sössen, 06686 Klein Göhren, 06686 Kleingörschen, 06686 Kölzen, 06686 Bothfeld, 06686 Gostau, 06686 Kriechau, 06686 Groß Göhren, 06688 Großkorbetha, 06688 Oeglitzsch, 06688 Schkortleben, 06688 Wengelsdorf, 06688 Gniebendorf, 06688 Am Bahnhof Korbetha, 06688 Kraßlau, 06688 Kleinkorbetha