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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Saalfeld online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

Eingabe
Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Saalfeld:

07318 Reschwitz, 07318 Remschütz, 07318 Saalfeld/Saale, 07318 Wöhlsdorf, 07318 Volkmannsdorf, 07318 Unterdorf, 07318 Wickersdorf, 07318 Schloßkulm, 07318 Obernitz, 07318 Oberdorf, 07318 Lositz, 07318 Arnsgereuth, 07318 Wittgendorf, 07318 Köditz, 07318 Kleingeschwenda, 07318 Jehmichen, 07318 Eyba, 07318 Crösten, 07318 Hühnerschenke, 07318 Hoheneiche, 07318 Dorfkulm, 07318 Beulwitz, 07318 Garnsdorf, 07318 Knobelsdorf, 07318 Graba, 07318 Gorndorf, 07330 Reichenbach, 07330 Zopten, 07330 Probstzella, 07330 Schlaga, 07330 Schaderthal, 07330 Pippelsdorf, 07330 Oberloquitz, 07330 Obergölitz, 07330 Limbach, 07330 Marktgölitz, 07330 Kleinneundorf, 07330 Königsthal, 07330 Arnsbach, 07330 Döhlen, 07330 Großgeschwenda, 07333 Röblitz, 07333 Unterwellenborn, 07333 Kleinkamsdorf, 07334 Saaltal, 07334 Zollhaus, 07334 Zechenhäuser, 07334 Kamsdorf, 07334 Goßwitz, 07334 Bucha, 07334 Grätz, 07336 Könitz, 07336 Oberwellenborn, 07336 Reichenbach, 07336 Birkigt, 07336 Lausnitz, 07338 Sankt Jakob, 07338 Rosenthal, 07338 Roda, 07338 Reitzengeschwenda, 07338 Weischwitz, 07338 Unterhütte, 07338 Wickendorf, 07338 Unterloquitz, 07338 Kaulsdorf, 07338 Leutenberg, 07338 Tauschwitz, 07338 Steinsdorf, 07338 Schweinbach, 07338 Neuenbeuthen, 07338 Neidenberga, 07338 Oberhütte, 07338 Munschwitz, 07338 Lothramühle, 07338 Lothra, 07338 Landsendorf, 07338 Drognitz, 07338 Hohenwarte, 07338 Altenbeuthen, 07338 Kleingeschwenda, 07338 Breternitz, 07338 Grünau, 07338 Laasen, 07338 Eichicht, 07338 Dorfilm, 07338 Hockeroda, 07338 Hirzbach, 07338 Fischersdorf, 07338 Herschdorf, 07343 Rodacherbrunn, 07343 Weitisberga, 07343 Wurzbach, 07343 Oßla, 07343 Örtelsbruch, 07343 Haßlersberg, 07343 Heberndorf, 07343 Adolfsheide, 07343 Klettigshammer, 07343 Dürrenbach, 07343 Grumbach, 07343 Benignengrün, 07349 Röttersdorf, 07349 Schmiedebach, 07349 Luisengrün, 07349 Lichtentanne, 07349 Lehesten, 07349 Brennersgrün, 07356 Ruppersdorf, 07356 Rauschengesees, 07356 Zschachenmühle, 07356 Unterlemnitz, 07356 Lobenstein, Moorbad, 07356 Bad Lobenstein, 07356 Trotzenburg, 07356 Thimmendorf, 07356 Thierbach, 07356 Oberlemnitz, 07356 Neundorf, 07356 Neundorf, 07356 Kühler Morgen, 07356 Burglemnitz, 07356 Altengesees, 07356 Hornsgrün, 07356 Gleima, 07356 Helmsgrün, 07356 Eliasbrunn, 07356 Gahma, 07356 Heinersdorf, 07356 Friesau, 07366 Rosenthal, 07366 Pottiga, 07366 Rosenthal am Rennsteig, 07366 Titschendorf, 07366 Schlegel, 07366 Sparnberg, 07366 Seibis, 07366 Pirk, 07366 Oberreußisches Haus, 07366 Mühlberg, 07366 Lichtenbrunn, 07366 Lerchenhügel, 07366 Langgrün, 07366 Künsdorf, 07366 Göritz, 07366 Arlas, 07366 Bärwinkel, 07366 Hohenpreiß, 07366 Frössen, 07366 Heinrichshöhe, 07366 Klein Friesa, 07366 Harra, 07366 Kießling, 07366 Blankenstein, 07366 Blankenberg, 07366 Birkenhügel, 07368 Saalburg, 07368 Saaldorf, 07368 Rödern, 07368 Pöritzsch, 07368 Weisbach, 07368 Remptendorf, 07368 Saalburg-Ebersdorf, 07368 Lückenmühle, 07368 Liebengrün, 07368 Isabellengrün, 07368 Gräfenwarth, 07368 Ebersdorf, 07381 Langenorla, 07381 Rehmen, 07381 Pößneck, 07381 Schweinitz, 07381 Schlettwein, 07381 Öpitz, 07381 Oppurg, 07381 Langendembach, 07381 Bodelwitz, 07381 Wernburg, 07381 Paska, 07381 Oberoppurg, 07381 Döbritz, 07381 Nimritz, 07381 Lausnitz b. Neustadt an der Orla, 07381 Solkwitz, 07381 Moxa, 07381 Kolba, 07381 Kleindembach, 07381 Hütten, 07381 Jüdewein, 07381 Großkamsdorf, 07387 Rockendorf, 07387 Pößneck, 07387 Zella, 07387 Krölpa, 07387 Trannroda, 07387 Oelsen, 07387 Herschdorf, 07387 Lausnitz, 07387 Friedebach, 07389 Ranis, 07389 Posen, 07389 Portenschmiede, 07389 Wöhlsdorf, 07389 Tausa, 07389 Laskau, 07389 Knau, 07389 Peuschen, 07389 Grobengereuth, 07389 Gertewitz, 07389 Wilhelmsdorf, 07389 Seisla, 07389 Gössitz, 07389 Keila, 07389 Schmorda, 07389 Bucha, 07389 Quaschwitz, 07389 Koselstein, 07389 Gräfendorf, 07389 Doberake, 07389 Heroldshof, 07389 Bahren, 07389 Dobian, 07389 Daumitsch, 07389 Brandenstein, 07407 Rödelwitz, 07407 Röbschütz, 07407 Remda, 07407 Rudolstadt, 07407 Zeutsch, 07407 Unterpreilipp, 07407 Weitersdorf, 07407 Weißen, 07407 Unterhasel, 07407 Weissenburg in Bayern, 07407 Uhlstädt, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel, 07407 Treppendorf, 07407 Teichel, 07407 Teichweiden, 07407 Teichröda, 07407 Schmieden, 07407 Tännich, 07407 Sundremda, 07407 Schaala, 07407 Pflanzwirbach, 07407 Partschefeld, 07407 Oberpreilipp, 07407 Oberkrossen, 07407 Oberhasel, 07407 Niederkrossen, 07407 Neusitz, 07407 Mötzelbach, 07407 Mörla, 07407 Milbitz, 07407 Lichstedt, 07407 Langenschade, 07407 Großkochberg, 07407 Naundorf, 07407 Rückersdorf, 07407 Kirchhasel, 07407 Kleinkochberg, 07407 Kirchremda, 07407 Kleinkrossen, 07407 Cumbach, 07407 Heilingen, 07407 Groschwitz, 07407 Breitenheerda, 07407 Altremda, 07407 Geitersdorf, 07407 Etzelbach, 07407 Beutelsdorf, 07407 Catharinau, 07407 Ammelstädt, 07407 Kuhfraß, 07407 Kolkwitz, 07407 Haufeld, 07407 Engerda, 07407 Dorndorf, 07407 Eschdorf, 07407 Heilsberg, 07422 Rottenbach, 07422 Quittelsdorf, 07422 Saalfeld/Saale, 07422 Watzdorf, 07422 Zeigerheim, 07422 Wittmannsgereuth, 07422 Witzendorf, 07422 Unterwirbach, 07422 Bad Blankenburg, 07422 Storchsdorf, 07422 Solsdorf, 07422 Schwarza, 07422 Thälendorf, 07422 Schwarzenshof, 07422 Oberwirbach, 07422 Milbitz, 07422 Leutnitz, 07422 Köstitz, 07422 Kleingölitz, 07422 Keilhau, 07422 Aue am Berg, 07422 Birkenheide, 07422 Hengelbach, 07422 Eichfeld, 07422 Bernsdorf, 07422 Großgölitz, 07422 Böhlscheiben, 07422 Fröbitz, 07426 Unterköditz, 07426 Unterhain, 07426 Unterschöbling, 07426 Königsee-Rottenbach, 07426 Königsee, 07426 Paulinzella, 07426 Oberköditz, 07426 Oberschöbling, 07426 Mankenbach, 07426 Lichta, 07426 Oberhain, 07426 Allendorf, 07426 Dröbischau, 07426 Bechstedt, 07426 Köditzberg, 07426 Aschau, 07426 Cordobang, 07426 Garsitz, 07426 Dörnfeld an der Heide, 07426 Finkenmühle, 07426 Egelsdorf, 07426 Horba, 07427 Schwarzburg, 07427 Dittersdorf, 07429 Rohrbach, 07429 Sitzendorf, 07429 Döschnitz, 07429 Braunsdorf, 07429 Burkersdorf, 07429 Blechhammer, 07429 Dittrichshütte